Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan gehört zur vorbereitenden Bauleitplanung. Aufgabe der Bauleitpläne ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke entsprechend vorzubereiten und zu leiten. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Planungshoheit von der Gemeinde durch einfachen Feststellungs- bzw. Wirksamkeitsbeschluss gefasst und nicht als Satzung erlassen und gilt für das gesamte Gemeindegebiet.
Der Flächennutzungsplan stellt für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar.
Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bodennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Teile des Gemeindegebiets konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt. Gemeinsam bilden Flächennutzungspläne und Bebauungspläne die gemeindliche Bauleitplanung.
Die jetzige Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans soll als vorbereitender Bauleitplan bis Ende 2034 Grundlage für die daraus zu entwickelnden Bebauungspläne sein. Flächennutzungspläne haben von ihrer Aussage, Prognose und Bauflächenausweisung etwa eine Geltungsdauer von 10 – 15 Jahren. Bei der Aufstellung, Fortschreibung oder Änderung eines Flächennutzungsplans sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten.
Nachfolgend finden Sie den für Mudau seit dem 19.11.2021 rechtskräftigen, in digitaler Form vorliegenden, Flächennutzungsplan zum Download: